Am 14. Februar wurde der Volksentscheid zur Offenlegung der Verträge des Berliner Senats mit den jetzigen Eigentümern der Berliner Wasserbetriebe durchgeführt. Der Erfolg kam für viele überraschend. Aber der Reihe nach.
Der Volksentscheid wurde vom so genannten Berliner Wassertisch initiiert. Der Text auf dem Stimmzettel lautet wie folgt:
Abgestimmt wird über den Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben, der im Amtsblatt für Berlin vom 17. Dezember 2010 veröffentlicht ist und im Wesentlichen folgenden Inhalt hat:
Alle bestehenden und künftigen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sind mit Ausnahme personenspezifischer Daten vorbehaltlos offen zu legen. Sie bedürfen einer eingehenden öffentlichen Prüfung und Aussprache unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen und der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Sie sind unwirksam, wenn sie nicht im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen und offen gelegt werden.
Die Abstimmungsfrage lautete:
Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu? (Ja/Nein)
Der Gesetzestext kann auf der Webseite des Berliner Wassertischs nachgelesen werden.
Zwar hat der Senat den Konsortialvertrag mittlerweile im Internet veröffentlicht. In der Informationsbroschüre gibt das Abgeordnetenhaus von Berlin z.B. folgenden Grund an, den Volksentscheid als gegenstandslos zu bezeichnen:
“Das Ziel des Volksentscheides, zu dem die Bürgerinnen und Bürger am 13. Februar 2011 aufgerufen sind, ist bereits erreicht. Am 10. November 2010 haben RWE und Veolia der Offenlegung der Verträge auf Grundlage des neuen Informationsfreiheitsgesetzes zugestimmt. Offenbar hat der Druck von 280.887 gültigen Unterschriften, die Berlinerinnen und Berliner für das Volksbegehren geleistet haben, hierzu erheblich beigetragen.
Es schien also alles klar zu sein. Bis am 11.02.11, also kurz vor dem Volksentscheid, ein dapd-Beitrag veröffentlicht wurde, der von weiteren Verträgen spricht:
“Ein Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG aus dem Jahr 1999 führt neben den von der Berliner “tageszeitung” und später auch vom Senat veröffentlichtem Konsortialvertrag noch fünf weitere Verträge aus dem Jahr 1999 auf, die bis zum heutigen Tag nicht offen gelegt worden sind. “
Der Berliner Wassertisch spricht in seiner Pressemitteilung von einem Täuschungmanöver:
Am Wahltag sah es allerdings lange Zeit sehr trübe für die Initiatoren des Volksentscheids aus. Bis zur Mittagszeit beteiligten sich nur 8,6 Prozent der Berliner Wahlberechtigten. Gegenüber den gescheiterten Volksentscheiden zu z.B. ProReli war es eine geringere Beteiligung. Es sah also danach aus, als ob die Argumentation des Senats / des Abgeordnetenhauses funktionierte oder die Wahlberechtigten generell kein Interesse hatten. Daher wurde gemutmaßt, dass der Volksentscheid ebenfalls scheitern würde, siehe Artikel im Berliner Tagesspiegel.
Doch trotz des schleppenden Verlaufs haben sich am Ende 27, 5 Prozent aller Stimmberechtigten für den Gesetzentwurf der Initiative ausgesprochen. Das sind sind 665.713 Personen. Insbesondere kurz vor Schließung der Wahllokale setzte ein Ansturm ein, siehe Artikel hierzu im Berliner Tagesspiegel.
Ausblick:
Der Senat möchte den Volksentscheids nicht anfechten (siehe Artikel im Tagesspiegel). Ein unabhängiges Gremium soll die vollständige Veröffentlichung prüfen und so den oben dargestellten Widerspruch überprüfen.
Weitere Informationen
- Wikipedia
- Bericht der Landeswahlleiterin (incl. allgemeinen Informationen zum Volksentscheid)